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Steuerklasse 3 und 5: Wann lohnt sich der Wechsel wirklich?

Mehr Netto im Monat klingt verlockend. Steuerklasse 3 und 5 hat aber eine Schattenseite: Nachzahlung am Jahresende. Wann sich der Wechsel lohnt und wann nicht.

Auf einen Blick

Die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 bringt dem Besserverdienenden im Paar mehr Netto pro Monat, spart aber keine Steuern. Sie lohnt sich, wenn ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient. Wer Nachzahlungen vermeiden will, sollte das Faktorverfahren in Steuerklasse 4 prüfen.

Inhaltsverzeichnis 8 Abschnitte
  1. Was Steuerklasse 3 und 5 bedeutet
  2. Wann sich Steuerklasse 3 und 5 lohnt: Die 60-40-Regel
  3. Der größte Irrtum: Steuerklasse 3 spart keine Steuern
  4. Pflichtveranlagung und Nachzahlung: Was du einplanen solltest
  5. Die Elterngeld-Falle: Warum das Timing alles entscheidet
  6. Die Alternative: Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren
  7. So wechselst du die Steuerklasse
  8. Fazit: Cashflow-Vorteil ja, Steuervorteil nein

Viele Ehepaare wählen die Steuerklassenkombination 3 und 5, weil einer von beiden deutlich mehr verdient als der andere. Das bringt dem Besserverdienenden jeden Monat spürbar mehr Netto. Das System hat aber eine Seite, über die kaum jemand spricht: Wer 3 und 5 wählt, muss am Jahresende eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Und die endet nicht selten mit einer Nachzahlung. Dieser Ratgeber zeigt dir, wann sich der Wechsel wirklich lohnt, wann nicht, und was die klügere Alternative sein könnte.

Was Steuerklasse 3 und 5 bedeutet

Die Kombination 3 und 5 ist ausschließlich für verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paare möglich, bei denen beide Partner erwerbstätig sind. Sie wird immer zusammen gewählt: Wer Steuerklasse 3 beantragt, beantragt damit gleichzeitig Steuerklasse 5 für den anderen. Die Grundlage ist das Ehegattensplitting (ein Steuerberechnungsverfahren, bei dem das gemeinsame Einkommen rechnerisch auf beide Partner aufgeteilt und dann jeweils einzeln besteuert wird, was die Steuerprogression bei ungleichen Einkommen abmildert).

In Steuerklasse 3 werden die Freibeträge beider Partner zusammengelegt und auf eine Person angewendet. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für jede Person 12.348 Euro, für Ehepaare zusammen also 24.696 Euro (Stand: Januar 2026, laut Bundesfinanzministerium). In Steuerklasse 3 profitiert der Besserverdienende von diesem gemeinsamen Betrag, weshalb monatlich deutlich weniger Lohnsteuer abgezogen wird. Steuerklasse 5 funktioniert spiegelbildlich: Hier werden kaum Freibeträge berücksichtigt, der Abzug fällt entsprechend hoch aus.

Wer einen kompakten Überblick über alle sechs Steuerklassen und ihre Unterschiede sucht, findet das im Ratgeber zu Steuerklassen 1 bis 6.

Wann sich Steuerklasse 3 und 5 lohnt: Die 60-40-Regel

Als Faustregel gilt: Die Kombination 3 und 5 rechnet sich, wenn der Besserverdienende mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoeinkommens beisteuert. Liegt das Verhältnis nahe 50/50, bringt die Kombination kaum einen spürbaren monatlichen Vorteil, und das Nachzahlungsrisiko überwiegt.

Ein konkretes Beispiel: Person A verdient 4.500 Euro brutto, Person B 1.800 Euro brutto. Das Verhältnis liegt bei 71 zu 29 Prozent, klar über der 60-Prozent-Grenze. In Steuerklasse 3 hat Person A monatlich mehrere hundert Euro mehr Netto zur Verfügung, was dem Paar gemeinsam mehr Spielraum lässt. Person B zahlt in Steuerklasse 5 zwar mehr Lohnsteuer, aber in der Summe steht das Paar besser da als in der Kombination 4/4.

Erfahrungsgemäß unterschätzen viele Paare, dass das optimale Einkommensverhältnis kein starrer Schwellenwert ist. Jobwechsel, Gehaltserhöhungen oder Elternzeit können dazu führen, dass die ursprünglich sinnvolle Kombination nicht mehr passt. Mit dem Heiraten-Vergleichsrechner kannst du für euer aktuelles Einkommensverhältnis schnell durchrechnen, welche Kombination mehr übrig lässt.

Der größte Irrtum: Steuerklasse 3 spart keine Steuern

Das am weitesten verbreitete Missverständnis: Steuerklasse 3 und 5 sorgt nicht dafür, dass ihr weniger Steuern zahlt. Die jährliche Gesamtsteuer des Paares ist identisch, unabhängig davon, ob ihr 3/5 oder 4/4 gewählt habt. Was sich ändert, ist nur der monatliche Vorabzug.

In Steuerklasse 3 behält Person A monatlich mehr Netto. Dafür zahlt Person B in Steuerklasse 5 monatlich mehr. Das Finanzamt zieht über das Jahr denselben Gesamtbetrag ein. Steuerklasse 3/5 ist damit ein Cashflow-Instrument, kein Steuersparmodell. Wer das versteht, kann viel besser einschätzen, ob die Kombination zu seiner Situation passt.

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied greifbar: Bei einem Ehepaar mit 4.500 Euro (Person A) und 1.800 Euro (Person B) brutto monatlich fällt der Lohnsteuerabzug für Person A in Steuerklasse 3 deutlich geringer aus als in Steuerklasse 4. Grob geschätzt hat Person A in Steuerklasse 3 rund 200 bis 280 Euro mehr Netto pro Monat. Person B zahlt in Steuerklasse 5 dafür entsprechend mehr. Das gemeinsame monatliche Netto ist in beiden Kombinationen nahezu identisch. Der Unterschied liegt darin, wie das Geld verteilt ist: In 3/5 fließt es stärker zu Person A, in 4/4 ausgeglichener auf beide. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung den Rest aus.

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Steuerklasse Für wen geeignet? Monatl. Netto-Verteilung Nachzahlungsrisiko Steuererklärung
3 / 5 Einkommensverhältnis 60/40 oder mehr zugunsten eines Partners Partner A: deutlich mehr / Partner B: deutlich weniger Mittel bis hoch Pflicht
4 / 4 Ähnliche oder gleiche Einkommen Ausgeglichen, kein Splittingvorteil unterjährig Gering Freiwillig
4 / 4 mit Faktor Jedes Ehepaar, das Splittingvorteil und Fairness kombinieren will Ausgeglichen + Splittingvorteil bereits monatlich verteilt Sehr gering Pflicht
Die Jahressteuer ist bei allen drei Kombinationen identisch. Unterschiede entstehen nur beim monatlichen Vorabzug. Stand: Januar 2026. Quelle: Bundesfinanzministerium, § 38 EStG.

Wer sich näher mit dem Thema beschäftigt, stellt fest: Weil in der Kombination 3/5 auf Seite von Person B im Laufe des Jahres ein systematisches Steuerdefizit aufgebaut wird, muss das Finanzamt diesen Ausgleich bei der Steuererklärung vornehmen. Je höher das Ungleichgewicht, desto größer die mögliche Nachzahlung.

Pflichtveranlagung und Nachzahlung: Was du einplanen solltest

Für Ehepaare in der Kombination 3 und 5 gilt nach § 46 EStG die Pflicht zur gemeinsamen Einkommensteuererklärung (Pflichtveranlagung). Das ist kein Problem, solange ihr sie rechtzeitig einreicht. Ohne Steuerberater gilt die Frist bis zum 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Wie hoch die Nachzahlung ausfällt, hängt vom Einkommensverhältnis und von Sonderzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld ab. Als Richtwert: Bei einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von rund 78.000 Euro und einem Einkommenssplit von 70 zu 30 Prozent können Nachzahlungen von 500 bis über 2.000 Euro entstehen. Wer das vermeiden möchte, kann beim Arbeitgeber von Person B einen Steuerfreibetrag eintragen lassen oder auf das Faktorverfahren umstellen.

Die Elterngeld-Falle: Warum das Timing alles entscheidet

Wer ein Kind plant, sollte die Steuerklassenwahl nicht nur nach dem monatlichen Netto beurteilen, sondern auch danach, wie sie die Höhe des Elterngeldes beeinflusst. Das ist ein Aspekt, den die meisten Ratgeber zu Steuerklasse 3/5 weglassen, der aber über mehrere tausend Euro pro Jahr entscheiden kann.

Das Elterngeld berechnet sich als Prozentsatz (67 bis 100 Prozent) des durchschnittlichen Nettolohns der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Wer in Steuerklasse 5 verdient, hat ein niedrigeres Netto und bekommt entsprechend weniger Elterngeld. Laut dem Familienportal des Bundes kann ein rechtzeitiger Wechsel in Steuerklasse 3 bis zu 352 Euro mehr Elterngeld pro Monat bringen. Über zwölf Monate sind das mehr als 4.200 Euro.

Die entscheidende Frist: Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein. Ein späterer Wechsel hat keinen Einfluss mehr auf das Elterngeld. In der Praxis bedeutet das: Wer im September ein Kind erwartet (Mutterschutz ab Mitte Juli), muss die Steuerklasse spätestens Anfang Januar des gleichen Jahres gewechselt haben.

Ein Insider-Tipp, den viele unterschätzen: Auch wenn der Besserverdienende (Steuerklasse 3) selbst in Elternzeit geht, lohnt sich der rechtzeitige Wechsel. Auch in diesem Fall fließt das Elterngeld auf Basis des Nettolohns im Bemessungszeitraum, und Steuerklasse 3 erhöht diesen. Wer das Elterngeld konkret durchrechnen möchte, findet alle Details im Ratgeber Elterngeld 2026: So berechnest du deine Leistungen.

Die Alternative: Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren

Das Faktorverfahren (Steuerklasse 4 mit Faktor) verteilt den Splittingvorteil bereits monatlich auf beide Gehälter, anstatt ihn am Jahresende zu verrechnen. Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der den Lohnsteuerabzug beider Partner so anpasst, dass er dem tatsächlichen Jahresergebnis möglichst genau entspricht.

Das Ergebnis: weniger Nachzahlungsrisiko, faire Verteilung zwischen beiden, und trotzdem der Splittingvorteil. Der Nachteil gegenüber der reinen 4/4-Kombination: Auch beim Faktorverfahren ist die Steuererklärung Pflicht. Für die meisten Ehepaare ist das Faktorverfahren trotzdem die klügere Wahl, vor allem dann, wenn das Einkommen nicht extrem ungleich verteilt ist.

So wechselst du die Steuerklasse

Den Antrag stellst du über ELSTER (das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung) oder direkt beim zuständigen Finanzamt. Das benötigte Formular heißt "Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale". Das Finanzamt übermittelt die neue Steuerklasse elektronisch an deinen Arbeitgeber, ohne dass du dort aktiv werden musst.

  • Die neue Steuerklasse gilt ab dem Monatsersten nach dem Antrag
  • Frist für das laufende Kalenderjahr: bis 30. November
  • Grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr möglich
  • Bei Heirat, Geburt oder Trennung auch unterjährig möglich
  • Für Elterngeld-Optimierung: mindestens 7 Monate vor Mutterschutzbeginn wechseln

Fazit: Cashflow-Vorteil ja, Steuervorteil nein

Steuerklasse 3 und 5 ist kein Steuersparmodell, sondern ein Cashflow-Instrument. Wer deutlich mehr verdient als sein Partner, bekommt damit jeden Monat mehr Netto und kann damit gut umgehen, wenn die Steuererklärung am Jahresende sauber erledigt wird. Wer ein Kind plant, muss den Wechsel früh genug einkalkulieren. Und wer das Nachzahlungsrisiko scheut oder ein annähernd ausgeglichenes Einkommensverhältnis hat, ist mit dem Faktorverfahren in Steuerklasse 4 in der Regel besser bedient.

Wie viel mehr Netto du in Steuerklasse 3 gegenüber Steuerklasse 4 herausholst, zeigt dir der Heiraten-Vergleichsrechner für euer konkretes Einkommensverhältnis.

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Häufige Fragen

Ab wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5 gegenüber 4 und 4?

Die Kombination 3 und 5 lohnt sich, wenn ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoeinkommens verdient. Bei einem Verhältnis nahe 50/50 ist der monatliche Vorteil gering, das Nachzahlungsrisiko aber vorhanden. In diesem Fall ist Steuerklasse 4/4 oder das Faktorverfahren die bessere Wahl.

Muss ich bei Steuerklasse 3 und 5 eine Steuererklärung abgeben?

Ja, Ehepaare in der Kombination 3 und 5 sind nach § 46 EStG zur gemeinsamen Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die Frist ohne Steuerberater ist grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater der letzte Tag im Februar des übernächsten Jahres. Das gilt für jedes Jahr, in dem die Kombination 3/5 gewählt war.

Wie hoch kann die Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5 sein?

Das hängt vom Einkommensverhältnis und von Sonderzahlungen ab. Als Richtwert: Bei einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von rund 78.000 Euro und einem Einkommenssplit von 70 zu 30 Prozent können Nachzahlungen zwischen 500 und über 2.000 Euro entstehen. Wer das vermeiden möchte, kann beim Arbeitgeber von Person B einen Steuerfreibetrag eintragen lassen oder auf das Faktorverfahren umsteigen.

Wann muss ich die Steuerklasse wechseln, wenn ich Elterngeld beziehen möchte?

Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein. Da die neue Steuerklasse erst ab dem Monatsersten nach dem Antrag gilt, sollte der Antrag spätestens 6 Monate vor dem geplanten Mutterschutzbeginn gestellt werden. Ein späterer Wechsel hat keinen Einfluss mehr auf die Elterngeldberechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 3/5 und dem Faktorverfahren?

Beide Kombinationen ergeben dieselbe Jahressteuerlast. Der Unterschied liegt im monatlichen Vorabzug: Bei 3/5 bekommt Partner A deutlich mehr Netto, Partner B deutlich weniger. Beim Faktorverfahren (Steuerklasse 4 mit Faktor) wird der Splittingvorteil gleichmäßig auf beide verteilt, was zu ausgeglicheneren Nettogehältern führt und das Nachzahlungsrisiko stark reduziert.

Wird Steuerklasse 3 und 5 noch abgeschafft?

Die frühere Ampel-Regierung hatte geplant, die Kombination 3/5 bis 2030 abzuschaffen und durch das Faktorverfahren zu ersetzen. Diese Pläne sind mit der neuen Bundesregierung (Stand: Januar 2026) vom Tisch. Steuerklasse 3 und 5 bleibt bis auf Weiteres erhalten. Ob das Thema in künftigen Koalitionsverhandlungen wieder aufgegriffen wird, ist offen.

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