Rechner

Öffentlichen Dienst & Beamte: Jetzt Netto berechnen

Vergleiche Tarifbeschäftigte und Beamte mit freiwilliger GKV, PKV und anteiliger Beihilfe in einem eigenen Modell.

Beamte sind von der GKV-Pflichtversicherung befreit (§ 6 SGB V) und in der Regel privat versichert. „Freiwillig gesetzlich” ist für Beamte ein sehr seltener Sonderfall. Tarifbeschäftigte können ab 77.400 € Jahresbrutto (JAEG 2026) zwischen GKV und PKV wählen. Das Feld „Kinder unter 25” wirkt nur bei GKV auf den PV-Beitrag; bei PKV und Heilfürsorge beeinflusst die Kinderzahl nur den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II).
Ergebnis

Netto im öffentlichen Dienst

3.027,28 €Tarifbeschäftigt · gesetzlich pflichtversichert · Steuerquote 15.2 %
Lohnsteuerpro Monat728,72 €
Krankenversicherungpro Monat420,00 €
Pflegeversicherungpro Monat115,20 €
Rentenversicherungpro Monat446,40 €
Arbeitslosenversicherungpro Monat62,40 €
Nettoquote63.1 %

Der Rechner eignet sich als professioneller Vorvergleich zwischen Tarifbeschäftigung und Beamtenstatus. Für echte Landesregeln zu pauschaler Beihilfe, Sonderbeiträgen oder Besoldungstabellen solltest du vor Veröffentlichung noch detaillierte Fachlogik ergänzen.

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Beamte oder Tarifbeschäftigt bis der finanzielle Vergleich

Der wesentliche Unterschied: Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) zahlen alle Sozialversicherungsbeiträge wie reguläre Arbeitnehmer. Beamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung bis dafür bekommen sie eine Pension und haben keine Arbeitslosenversicherung. Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind bei Beamten individuell geregelt.

Beihilfe ist die staatliche Beteiligung an den Krankheitskosten. Der Dienstherr übernimmt typischerweise 50 % (Beamte), 70 % (Kinder unter 18) oder 80 % (Beamte ab 55 Jahren / in Pension). Den Rest trägt die private Krankenversicherung.

Freie Heilfürsorge gilt für bestimmte Berufsgruppen (Polizei, Feuerwehr, Vollzug bis je nach Bundesland). Hier übernimmt der Dienstherr die gesamten Behandlungskosten; eigene KV/PV-Beiträge entfallen komplett.

Häufige Fragen

Macht ein eigener Rechner für den öffentlichen Dienst Sinn?

Ja. Gerade der Vergleich zwischen Tarifbeschäftigung und Beamtenstatus führt zu anderen Abgabenprofilen. Deshalb ist ein eigener Rechner sinnvoller als ein allgemeiner Nettorechner.

Kann ich freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Beamte wählen?

Ja. Der Rechner lässt gesetzliche und private Krankenversicherung zu. Bei freiwilliger GKV für Beamte ist die Darstellung bewusst vereinfacht, weil landesspezifische Modelle wie pauschale Beihilfe im Detail variieren können.

Was bedeutet Beihilfe-Satz im Rechner?

Er steuert, welcher Anteil der eingetragenen PKV- und Pflegekosten als Eigenbelastung verbleibt. So lässt sich grob darstellen, wie stark die private Eigenlast bei Beamten sinkt.