Elterngeld 2026: So berechnest du deine Leistungen und holst das Maximum heraus
Bis zu 1.800 Euro im Monat und das über bis zu 32 Monate: Wer das Elterngeld richtig plant und einen entscheidenden Trick kennt, holt erheblich mehr heraus.
Das Elterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent deines Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Mit ElterngeldPlus streckst du den Bezug auf bis zu 32 Monate. Wer beides kombiniert und den Partnerschaftsbonus nutzt, holt über die gesamte Elternzeit mehrere Tausend Euro mehr heraus.
Inhaltsverzeichnis 8 Abschnitte
- Was ist Elterngeld und wer hat Anspruch?
- Wie hoch ist dein Elterngeld? So funktioniert die Berechnung
- ElterngeldPlus: Länger beziehen und dabei in Teilzeit arbeiten
- Der Partnerschaftsbonus: Vier Monate extra für beide Elternteile
- Geschwisterbonus: Mehr Elterngeld beim zweiten und dritten Kind
- Steuerklassenwechsel vor der Geburt: Mehr Elterngeld, aber mit einem Haken
- Antragstellung und Fristen: Das solltest du unbedingt beachten
- Elternzeit vorbereiten: Was du vor der Geburt noch regeln solltest
Was ist Elterngeld und wer hat Anspruch?
Das Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes für das wegfallende Einkommen entschädigt. Geregelt ist es im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Den Anspruch haben alle Elternteile mit Wohnsitz in Deutschland, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Das gilt für Angestellte, Selbstständige, Beamte und Studierende gleichermaßen.
Wer mehr verdient, muss eine wichtige Grenze kennen: Seit dem 1. April 2025 haben Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 175.000 Euro übersteigt. Das gilt laut den aktuellen Regelungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen (Stand: April 2026). Maßgeblich ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen des Paares, nicht das Einzeleinkommen.
Das Elterngeld steht in drei Varianten zur Verfügung: dem Basiselterngeld (klassisch für Vollzeit-Elternzeit), dem ElterngeldPlus (für den Teilzeit-Wiedereinstieg) und dem Partnerschaftsbonus (für Paare, die gemeinsam in Teilzeit zurückkehren). Die Kombination dieser drei Varianten entscheidet darüber, wie viel ihr insgesamt bekommt.
Wie hoch ist dein Elterngeld? So funktioniert die Berechnung
Grundlage für das Elterngeld ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat. Das Basiselterngeld beträgt 65 Prozent dieses Durchschnitts. Bei Einkommen unter 1.240 Euro netto steigt die Ersatzrate schrittweise bis auf 100 Prozent. Bei Einkommen ab 2.770 Euro netto greift die Deckelung: maximal 1.800 Euro pro Monat.
Was als „Nettoeinkommen“ zählt, ist genau definiert. Das Elterngeld wird auf Basis des Bruttolohns minus fiktiver Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge berechnet, nicht einfach anhand des Gehaltszettel-Nettolohns. Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni fließen ebenfalls in die Berechnung ein, werden aber über alle zwölf Monate verteilt. Ein Bonus von 6.000 Euro in einem Monat wird also nicht voll gewertet, sondern als 500 Euro monatlicher Zuschlag.
Rechenbeispiel: Du verdienst 3.000 Euro brutto, das entspricht etwa 2.050 Euro netto (Steuerklasse 4, keine Kinder). 65 Prozent davon ergeben rund 1.333 Euro Basiselterngeld pro Monat. Mit Steuerklasse 3 steigt dein Netto auf etwa 2.270 Euro, das Elterngeld auf rund 1.476 Euro. Über zwölf Monate sind das mehr als 1.700 Euro Unterschied.
Bestimmte Monate werden aus dem Bemessungszeitraum herausgerechnet: Monate, in denen du Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder selbst Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hast, zählen nicht mit. Das kann deinen Durchschnittsverdienst erhöhen, wenn du in diesen Monaten weniger gearbeitet hast. Beim zweiten Kind lohnt es sich deshalb, den Bemessungszeitraum gezielt zu prüfen.
Wer im Bemessungszeitraum sowohl Angestellteneinkommen als auch Gewinne aus Selbstständigkeit hatte, muss einen Sonderfall beachten: Bei gemischten Einkünften wird nicht auf die letzten zwölf Monate geschaut, sondern auf das letzte abgeschlossene Steuerjahr. Je nach Einkommensverlauf kann das vorteilhaft oder nachteilig sein.
ElterngeldPlus: Länger beziehen und dabei in Teilzeit arbeiten
Das ElterngeldPlus folgt einem einfachen Prinzip: halb so viel monatlich, doppelt so lange. Du bekommst die Hälfte des Basiselterngelds, dafür über einen doppelt so langen Zeitraum. Aus maximal 14 Monaten Basiselterngeld werden so bis zu 28 Monate ElterngeldPlus. Der maximale monatliche Betrag liegt bei 900 Euro (Stand: April 2026).
Das rechnet sich anders, sobald du in Teilzeit zurückkehrst. Denn das ElterngeldPlus wird nicht einfach zum vollen Teilzeiteinkommen addiert. Die Elterngeldstelle berechnet, wie hoch das ElterngeldPlus auf Basis deines neuen, niedrigeren Teilzeit-Nettoeinkommens wäre, und zahlt dir die Differenz zum früheren Betrag. Das Ergebnis aus Teilzeiteinkommen und ElterngeldPlus zusammen kann je nach Stundenmodell näher am Basiselterngeld liegen als erwartet.
Ein Insider-Tipp, den viele unterschätzen: Wer in Teilzeit mit 20 bis 25 Stunden pro Woche arbeitet, hat in vielen Konstellationen mehr Geld zur Verfügung als mit reinem Basiselterngeld ohne Zuverdienst. Wie sich die Stundenreduktion auf dein Nettogehalt auswirkt, kannst du mit dem Teilzeit-Vollzeit-Rechner konkret durchrechnen.
Der Partnerschaftsbonus: Vier Monate extra für beide Elternteile
Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, erhält laut § 4 Abs. 3 BEEG jeder von euch vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Das ist der sogenannte Partnerschaftsbonus, und er ist für Paare einer der größten finanziellen Hebel im gesamten Elterngeld-System.
Konkret: Bekommt jedes Elternteil ElterngeldPlus in Höhe von 700 Euro und arbeiten beide vier Monate lang gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche, bekommt jeder vier zusätzliche Monate je 700 Euro. Das sind 5.600 Euro für das Paar zusammen, die ohne den Partnerschaftsbonus komplett entfallen würden.
Ein Aspekt, der häufig übersehen wird: Der Partnerschaftsbonus funktioniert nur, wenn ihr wirklich beide im selben Zeitraum zwischen 24 und 32 Stunden arbeitet. Weicht einer von euch auch nur in einem einzigen Monat davon ab, verfällt der Bonus für diesen Monat und muss zurückgezahlt werden. Kläre die Stundenzahl deshalb schriftlich mit deinem Arbeitgeber, bevor du den Bonus beantragst.
Geschwisterbonus: Mehr Elterngeld beim zweiten und dritten Kind
Wer bereits ein älteres Kind hat, bekommt beim nächsten Kind automatisch mehr Elterngeld. Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld laut § 2a BEEG um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro pro Monat. Voraussetzung ist, dass das ältere Geschwisterkind bei der Geburt des jüngeren noch nicht drei Jahre alt ist (bei Behinderung gilt die Grenze von sechs Jahren).
Erfahrungsgemäß unterschätzen viele den Geschwisterbonus. Bei einem Basiselterngeld von 1.200 Euro bedeuten 10 Prozent Aufschlag 120 Euro mehr im Monat, über zwölf Monate also rund 1.440 Euro extra. Beim ElterngeldPlus gilt derselbe Aufschlag entsprechend anteilig.
Steuerklassenwechsel vor der Geburt: Mehr Elterngeld, aber mit einem Haken
Weil das Elterngeld auf Basis des Nettoeinkommens im Bemessungszeitraum berechnet wird, beeinflusst die Steuerklasse das Ergebnis direkt. Wer als betreuender Elternteil rechtzeitig von Steuerklasse 4 in Steuerklasse 3 wechselt, erhöht sein Nettoeinkommen und damit die Berechnungsgrundlage. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro macht das rund 150 bis 175 Euro mehr Elterngeld pro Monat (Stand: April 2026).
An diesem Punkt enden die meisten Ratgeber. Der entscheidende zweite Teil fehlt aber fast immer: Wer in Steuerklasse 3 wechselt, schiebt den Partner automatisch in Steuerklasse 5. Das bedeutet weniger Netto für den Partner und damit ein niedrigeres Elterngeld, wenn dieser ebenfalls Elternzeit nimmt. Summiert man beide Elterngeldbeträge, ist der vermeintliche Gewinn durch den Steuerklassenwechsel oft kleiner als gedacht.
Einen echten Gesamtgewinn bringt der Wechsel nur dann, wenn ein Elternteil deutlich mehr verdient als der andere und der Besserverdienende Steuerklasse 3 übernimmt. Verdienen beide ähnlich viel, empfiehlt sich ein konkreter Vergleich mit dem Heiraten-Vergleichsrechner.
Was viele nicht wissen: Der Steuerklassenwechsel muss mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes abgeschlossen sein, damit er sich auf den Bemessungszeitraum auswirkt. Wer zu spät wechselt, profitiert nicht mehr. Alles zu den Unterschieden zwischen den Steuerklassen erklärt der Ratgeber Steuerklassen 1 bis 6 im Überblick.
Antragstellung und Fristen: Das solltest du unbedingt beachten
Das Elterngeld kannst du frühestens ab dem Tag der Geburt beantragen. Wichtig: Elterngeld wird rückwirkend nur für maximal drei Monate vor dem Antragseingang gezahlt. Wer den Antrag erst im vierten Lebensmonat des Kindes stellt, verliert den ersten Monat vollständig. Es empfiehlt sich deshalb, den Antrag direkt nach der Geburt einzureichen.
Diese Unterlagen benötigst du für den Antrag:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen) der letzten 12 Monate vor der Geburt
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit (bei Angestellten)
- Nachweis über Mutterschaftsgeld oder Krankengeld (falls zutreffend)
- IBAN für die Auszahlung
Erfahrungsgemäß braucht die Bearbeitung je nach Bundesland zwei bis sechs Wochen. Viele Elterngeldstellen bieten Online-Anträge an, was die Bearbeitungszeit deutlich verkürzen kann.
Elternzeit vorbereiten: Was du vor der Geburt noch regeln solltest
Bevor du in Elternzeit gehst, lohnt es sich, eine Gehaltserhöhung anzugehen. Der Grund ist rein rechnerisch: Ein höheres Bruttogehalt erhöht dein Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum und damit direkt dein Elterngeld. Wer sein Gehalt im Jahr vor der Geburt um 200 Euro brutto erhöht, bekommt über zwölf Monate rund 900 bis 1.000 Euro mehr ausgezahlt. Wie du das Gespräch richtig vorbereitest, erklärt der Ratgeber Gehaltsverhandlung 2026.
Neben dem Gehalt gibt es weitere Stellschrauben: Steuerfreie Extras wie Essensgutscheine oder Sachbezüge erhöhen das Nettogehalt, ohne Steuern und Sozialabgaben zu belasten. Sie fließen deshalb nicht in die Elterngeldberechnung ein. Mehr dazu erklärt der Ratgeber Nettolohn optimieren.
Wer sich näher mit dem Thema beschäftigt, stellt fest, dass viele Arbeitgeber eine frühzeitige Ankündigung der Elternzeit schätzen. Die Elternzeit muss laut § 16 BEEG spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Wiedereinstieg und Teilzeitoptionen frühzeitig zu besprechen schützt dich davor, bei der Rückkehr neu verhandeln zu müssen. Während der gesamten Elternzeit gilt zudem ein besonderer Kündigungsschutz.
Das Elterngeld hat deutlich mehr Stellschrauben, als die meisten Eltern ahnen. Wer den Bemessungszeitraum kennt, rechtzeitig die Steuerklasse prüft, ElterngeldPlus mit Teilzeit kombiniert, den Partnerschaftsbonus plant und den Geschwisterbonus nicht vergisst, kann über die gesamte Elternzeit mehrere Tausend Euro mehr herausholen als im Standardmodell. Die Vorbereitung beginnt am besten mindestens ein Jahr vor dem geplanten Geburtsmonat.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld
- Bundesregierung: FAQ Neue Regelungen beim Elterngeld ab April 2025
- Familienportal des Bundes: Elterngeldrechner mit Planer
- Finanztip: Elterngeld – Höhe, Berechnung und Antrag
- § 2 BEEG: Höhe des Elterngelds
- § 4 BEEG: Bezugszeitraum und Partnerschaftsbonus
- § 2a BEEG: Geschwisterbonus
- § 16 BEEG: Inanspruchnahme der Elternzeit
Passende Rechner
Berechne dein Nettoeinkommen als Basis für das Elterngeld.
Zum Rechner → Teilzeit-Vollzeit-RechnerVergleiche Vollzeit- und Teilzeitgehalt und plane deinen Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
Zum Rechner → Heiraten-VergleichsrechnerVergleiche Steuerklasse 3/5 und 4/4 und sieh, welche Kombination das höhere Elterngeld ergibt.
Zum Rechner →Häufige Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent deines durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den zwölf Monaten vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Das ElterngeldPlus liegt bei der Hälfte, also mindestens 150 und höchstens 900 Euro, wird dafür aber über einen doppelt so langen Zeitraum gezahlt (Stand: April 2026).
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Beim Basiselterngeld bekommst du die volle Leistung für maximal zwölf Monate (14 Monate, wenn beide Elternteile in Elternzeit gehen). Das ElterngeldPlus zahlt die Hälfte, dafür über bis zu 28 Monate. Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass du beim ElterngeldPlus in Teilzeit weiterarbeiten und Einkommen und Elterngeld kombinieren kannst, was sich in vielen Fällen finanziell mehr lohnt.
Wer hat 2026 keinen Anspruch mehr auf Elterngeld?
Seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch vollständig, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 175.000 Euro übersteigt. Diese Grenze gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen und bleibt 2026 unverändert. Wer darunter liegt, hat unverändert Anspruch.
Was ist der Partnerschaftsbonus und wie bekomme ich ihn?
Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, erhält jeder von euch vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Voraussetzung ist, dass ihr die Stundenbedingung in allen Bonus-Monaten durchgehend einhaltet. Schon eine Abweichung in einem Monat führt zur Rückforderung des Bonus für diesen Monat.
Lohnt sich der Steuerklassenwechsel vor der Geburt wirklich?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der betreuende Elternteil erhält durch Steuerklasse 3 mehr Elterngeld, der andere rutscht aber automatisch in Steuerklasse 5 und bekommt weniger. Einen echten Gesamtgewinn für das Paar bringt der Wechsel nur, wenn ein Elternteil deutlich mehr verdient. Außerdem muss der Wechsel mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutzbeginn erfolgen.
Kann ich während der Elternzeit arbeiten und trotzdem Elterngeld bekommen?
Ja, du darfst bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne den Elterngeld-Anspruch zu verlieren. Beim ElterngeldPlus ist Teilzeit sogar der typische Anwendungsfall. Dein Zuverdienst wird angerechnet: Das Elterngeld wird auf Basis deines neuen, niedrigeren Teilzeit-Nettoeinkommens berechnet, und du erhältst die Differenz zum früheren Betrag.
Was ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?
Wenn du bereits ein Kind unter drei Jahren hast, erhöht sich dein Elterngeld für das jüngere Kind automatisch um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro pro Monat. Dieser Geschwisterbonus gilt sowohl für das Basiselterngeld als auch für das ElterngeldPlus und wird automatisch gewährt, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Bis wann muss ich das Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld kann ab dem Tag der Geburt beantragt werden. Rückwirkend wird es jedoch nur für maximal drei Monate vor dem Antragseingang gezahlt. Wer den Antrag erst im vierten Lebensmonat stellt, verliert den ersten Monat vollständig. Es empfiehlt sich deshalb, den Antrag direkt nach der Geburt einzureichen.