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BAföG und Nebenjob 2026: So viel darfst du wirklich verdienen

Neben BAföG jobben: 2026 darfst du bis zu 7.236 Euro im Jahr verdienen. Was viele übersehen, sind die Fallen bei jahrübergreifenden Bewilligungszeiträumen.

Auf einen Blick

2026 darfst du neben BAföG bis zu 603 Euro im Monat verdienen, ohne dass deine Förderung gekürzt wird. Das entspricht einem Jahresbetrag von 7.236 Euro. Entscheidend ist dabei nicht der einzelne Monatsverdienst, sondern die Gesamtsumme im Bewilligungszeitraum. Bei jahrübergreifenden Zeiträumen gilt eine anteilige Berechnung. Wer die Grenze überschreitet, riskiert eine Rückforderung.

Inhaltsverzeichnis 6 Abschnitte
  1. Die Verdienstgrenze 2026: 603 Euro monatlich
  2. So berechnet das BAföG-Amt dein Einkommen
  3. Urlaubsjobs und schwankendes Einkommen: Was wirklich zählt
  4. Die jahrübergreifende Bewilligungszeitraum-Falle
  5. Meldepflicht und Rückforderungen: Was du wissen musst
  6. Fazit: Nebenjob und BAföG lassen sich gut kombinieren

Als BAföG-Empfänger hast du beim Thema Nebenjob mehr Spielraum als viele denken. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Verdienstgrenze, die direkt an die Minijobgrenze gekoppelt ist. Wer die Berechnungslogik dahinter kennt, kann seine Arbeitsstunden gezielt steuern und vermeidet die häufige Falle der Rückforderung am Ende des Bewilligungszeitraums.

Die Verdienstgrenze 2026: 603 Euro monatlich

2026 darfst du als BAföG-Empfänger bis zu 603 Euro brutto im Monat verdienen, ohne dass deine Förderung gekürzt wird. Das entspricht einem Jahresfreibetrag von 7.236 Euro und ist seit dem 1. Januar 2026 direkt an die Minijobgrenze gekoppelt. 2025 betrug die Grenze noch 556 Euro monatlich. Maßgeblich für die Berechnung ist nach § 23 BAföG stets das Einkommen über den gesamten Bewilligungszeitraum, laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales gilt der neue Satz ab dem 1. Januar 2026 (Stand: Januar 2026).

Was ist der Bewilligungszeitraum? Das BAföG wird für einen fest definierten Zeitraum bewilligt, in der Regel zwölf Monate. Dieser Zeitraum heißt Bewilligungszeitraum (kurz: BWZ). Am Ende rechnet das Amt dein tatsächliches Einkommen ab und korrigiert den Bescheid, wenn deine Einkommensprognose nicht gestimmt hat.

Die Grenze gilt für alle BAföG-Empfänger: Studierende an Hochschulen und Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen gleichermaßen. Bist du verheiratet oder hast eigene Kinder, erhöhen sich die Freibeträge: Für einen Ehegatten bleiben zusätzlich 850 Euro anrechnungsfrei, für jedes eigene Kind kommen 770 Euro hinzu.

So berechnet das BAföG-Amt dein Einkommen

Die Grenze von 603 Euro ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Berechnungsformel, die das Amt auf dein Bruttoeinkommen anwendet. Das Amt geht in vier Schritten vor:

  1. Bruttoeinkommen im gesamten Bewilligungszeitraum aufsummieren
  2. Werbungskostenpauschale abziehen: 102,50 Euro pro Monat (1.230 Euro jährlich)
  3. Sozialpauschale von 22,3 Prozent abziehen
  4. Durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums teilen, dann den Einkommensfreibetrag von 389 Euro abziehen. Was übrig bleibt, kürzt das BAföG Euro für Euro.

Ein Rechenbeispiel zeigt, warum 603 Euro kein Zufall sind: 603 Euro minus Werbungskostenpauschale (102,50 Euro) ergibt 500,50 Euro. Davon werden 22,3 Prozent Sozialpauschale abgezogen, was 388,89 Euro ergibt – das entspricht exakt dem Einkommensfreibetrag von 389 Euro. Das anrechenbare Einkommen liegt damit bei null. Wer dauerhaft 603 Euro monatlich verdient, hat rechnerisch nichts auf sein BAföG anzurechnen.

Verdienst du dagegen 800 Euro brutto pro Monat (9.600 Euro jährlich), sieht die Rechnung so aus: 9.600 minus 1.230 Euro Werbungskosten macht 8.370 Euro. Davon 22,3 Prozent Sozialpauschale abgezogen ergibt rund 6.503 Euro. Durch zwölf Monate geteilt sind das 542 Euro pro Monat. Minus 389 Euro Freibetrag bleiben 153 Euro anrechenbares Einkommen – dein BAföG sinkt also um rund 153 Euro im Monat.

Beim aktuellen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (Stand: Januar 2026, laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales) entspricht die Monatsgrenze von 603 Euro rund 43 Arbeitsstunden – also etwa zehn Stunden pro Woche. Wie viele Stunden bei deinem geplanten Stundenlohn erlaubt sind, lässt sich mit dem Stundenlohn-Jahresgehalt-Rechner schnell durchrechnen.

Urlaubsjobs und schwankendes Einkommen: Was wirklich zählt

Ein Aspekt, der häufig übersehen wird: Es spielt keine Rolle, in welchen Monaten du das Geld verdienst. Das BAföG-Amt summiert dein Einkommen über den gesamten Bewilligungszeitraum. Das gibt dir als Studierende oder Studierender echte Flexibilität, denn Urlaubsjobs und Ferienjobs können in manchen Monaten deutlich mehr einbringen, solange die Gesamtsumme unter der Jahresgrenze bleibt.

Konkret: Du arbeitest drei Monate im Sommer als Urlaubskraft und verdienst je 2.000 Euro brutto. Im Semester verdienst du nichts. Dein Jahreseinkommen liegt bei 6.000 Euro – weniger als die Grenze von 7.236 Euro, dein BAföG bleibt also ungekürzt. Verdienst du dagegen zehn Monate lang je 800 Euro (8.000 Euro gesamt), überschreitest du die Grenze und riskierst eine Kürzung.

Erfahrungsgemäß unterschätzen viele, dass beim Antrag eine Einkommensprognose für den gesamten Bewilligungszeitraum angegeben werden muss. Das Amt rechnet zunächst auf Basis dieser Prognose. Am Ende des BWZ folgt die endgültige Abrechnung anhand der tatsächlichen Einkommensnachweise. Ändert sich dein Einkommen während des Bewilligungszeitraums deutlich, kannst du eine Einkommensaktualisierung beim BAföG-Amt beantragen und so Überraschungen am Ende vermeiden.

Die jahrübergreifende Bewilligungszeitraum-Falle

Kaum ein Ratgeber erklärt, was passiert, wenn dein Bewilligungszeitraum nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Das BAföG-Amt bewilligt Förderung meist für zwölf Monate beginnend mit dem Semester – und das bedeutet, dass der BWZ häufig zwei Kalenderjahre überspannt. Wer im Wintersemester 2025 (Oktober) eine Neubewilligung bekommen hat, hat einen BWZ von Oktober 2025 bis September 2026. In diesem Zeitraum gelten für die Freibetragsberechnung zwei verschiedene Werte.

Für Oktober bis Dezember 2025 (drei Monate) gilt noch der alte Freibetrag von 556 Euro. Ab Januar 2026 greift der neue von 603 Euro. Die tatsächliche Jahresgrenze für diesen Bewilligungszeitraum berechnet sich so: 3 × 556 Euro plus 9 × 603 Euro ergibt 1.668 Euro plus 5.427 Euro, in Summe 7.095 Euro – und nicht die vollen 7.236 Euro, die für einen reinen 2026-Zeitraum gelten würden. Wer beim Sommerjob mit 7.236 Euro rechnet, könnte die Grenze also unbemerkt um bis zu 141 Euro überschreiten.

Anders liegt der Fall für Studierende im aktuellen Sommersemester 2026: Wer ab April 2026 einen neuen Bewilligungszeitraum bekommen hat, wird bis März 2027 gefördert. Für neun Monate (April bis Dezember 2026) gilt der aktuelle Freibetrag von 603 Euro, für drei Monate (Januar bis März 2027) bereits der ab 2027 geltende Satz von 633 Euro. Die Jahresgrenze beträgt in diesem BWZ: 9 × 603 plus 3 × 633 = 5.427 plus 1.899 = 7.326 Euro. Das sind 90 Euro mehr als der reine 2026-Jahresfreibetrag – der Jahreswechsel wirkt sich hier also positiv aus. Die Richtung hängt davon ab, ob der neue Satz höher oder niedriger als der alte ist. Deshalb gilt: Den genauen BWZ-Zeitraum im Bescheid nachlesen und die Grenze selbst ausrechnen, statt pauschal mit 7.236 Euro zu planen.

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Jobmodell Sozialversicherung BAföG-Jahresgrenze Besonderheit
MinijobKeine AN-Beiträge7.236 €/JahrPauschal oder steuerfrei; einfachste Variante
Midijob
(603–2.000 €/Mon.)
Ermäßigte SV (Gleitzone)Einkommen über Grenze wird angerechnetMehr Stunden möglich; SV-Kosten steigen anteilig
WerkstudentNur Rentenversicherung (9,3 %)Jahreseinkommen wird angerechnetMax. 20 Std./Woche (Vorlesungszeit); höheres Bruttogehalt möglich
SelbstständigKV + RV (voller Satz)Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) angerechnetBuchführung zwingend erforderlich
Vergleich der Jobmodelle für BAföG-Empfänger 2026. SV = Sozialversicherung, AN = Arbeitnehmer, KV = Krankenversicherung, RV = Rentenversicherung. Stand: Januar 2026.

Meldepflicht und Rückforderungen: Was du wissen musst

Änderungen im Einkommen müssen dem BAföG-Amt gemeldet werden – sowohl deutliche Erhöhungen als auch Einbrüche. Arbeitest du gleichzeitig als Werkstudent und beziehst BAföG, lohnt es sich, die Besonderheiten dieser Kombination zu kennen. Unser Ratgeber zu Werkstudent-Nettolohn und Steuerabzügen erklärt, welche Abzüge in dem Fall anfallen.

Am Ende des Bewilligungszeitraums rechnet das Amt endgültig ab. Du musst Einkommensnachweise oder deinen Steuerbescheid einreichen. Hast du mehr verdient als in der Prognose angegeben, wird der Bescheid rückwirkend zum Beginn des Bewilligungszeitraums korrigiert. Das zu viel erhaltene BAföG wird als Darlehen eingestuft und muss zurückgezahlt werden. In ungünstigen Fällen kann das mehrere hundert Euro auf einmal ausmachen.

Ein Insider-Tipp, den viele unterschätzen: Wenn du unsicher bist, wie viel du verdienen wirst, schätze lieber etwas höher als zu niedrig. Ein zu hoch angegebenes Einkommen senkt zwar den laufenden BAföG-Betrag, schützt dich aber vor einer Rückforderung am Ende. Verdienst du tatsächlich weniger als angegeben, wird die Differenz nachgezahlt.

Fazit: Nebenjob und BAföG lassen sich gut kombinieren

Mit dem Jahresfreibetrag von 7.236 Euro hast du 2026 als BAföG-Empfänger durchaus Spielraum für einen Nebenjob. Entscheidend ist, dass du nicht nach Monatsgrenzen denkst, sondern dein Gesamteinkommen und deinen genauen Bewilligungszeitraum im Blick behältst. Was nach Steuern und Sozialversicherung von deinem Nebenverdienst übrig bleibt, siehst du auf einen Blick im Brutto-Netto-Rechner.

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2026 neben BAföG verdienen?

2026 darfst du bis zu 603 Euro brutto im Monat verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Das entspricht einem Jahresfreibetrag von 7.236 Euro. Maßgeblich ist die Gesamtsumme deines Einkommens über den gesamten Bewilligungszeitraum, nicht der einzelne Monatsverdienst.

Gilt die Verdienstgrenze pro Monat oder pro Jahr?

Technisch gesehen pro Bewilligungszeitraum, also in der Regel pro Jahr. Das BAföG-Amt summiert dein Einkommen über alle zwölf Monate. Du kannst einzelne Monate mehr verdienen, solange die Gesamtsumme unter 7.236 Euro bleibt. Ein Sommerjob mit 2.000 Euro monatlich über drei Monate schadet nicht, wenn du im Rest des Jahres wenig oder nichts verdienst.

Was passiert, wenn ich die Verdienstgrenze überschreite?

Das überschreitende Einkommen wird anteilig auf dein BAföG angerechnet und kürzt es entsprechend. Am Ende des Bewilligungszeitraums rechnet das BAföG-Amt endgültig ab. Hast du mehr verdient als prognostiziert, wirst du zur Rückzahlung des zu viel erhaltenen Betrags aufgefordert. Dieser gilt als Darlehensanteil, nicht als Zuschuss.

Muss ich meinen Nebenjob beim BAföG-Amt melden?

Ja. Du musst dein voraussichtliches Einkommen bereits bei der Antragstellung angeben. Ändert sich dein Einkommen während des Bewilligungszeitraums deutlich, kannst du eine Einkommensaktualisierung beantragen. Am Ende des BWZ erfolgt die endgültige Abrechnung auf Basis deiner Einkommensnachweise oder deines Steuerbescheids.

Was passiert bei einem jahrübergreifenden Bewilligungszeitraum?

Bei jahrübergreifenden Bewilligungszeiträumen werden die Freibeträge anteilig berechnet. Bei einem BWZ von Oktober 2025 bis September 2026 gilt drei Monate der alte Freibetrag (556 Euro) und neun Monate der neue (603 Euro). Die effektive Jahresgrenze beträgt dann 3 × 556 plus 9 × 603 = 7.095 Euro, nicht 7.236 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Werkstudent bei BAföG?

Beim Minijob zahlst du als Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und bleibst unter 603 Euro monatlich. Als Werkstudent kannst du mehr verdienen, zahlst aber Rentenversicherung (9,3 Prozent). Dein gesamtes Jahreseinkommen wird in beiden Fällen auf das BAföG angerechnet, sobald du die Freigrenze überschreitest.

Darf ich neben BAföG selbstständig arbeiten?

Ja, Selbstständigkeit ist neben BAföG erlaubt. Allerdings wird dein Gewinn – also Einnahmen minus Betriebsausgaben – als Einkommen angerechnet, nicht dein Umsatz. Als Selbstständiger musst du außerdem volle Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge selbst tragen.

Wie viele Stunden pro Woche darf ich beim Mindestlohn arbeiten?

Beim Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (Stand: Juni 2026) entspricht die Monatsgrenze von 603 Euro rund 43 Arbeitsstunden im Monat, also etwa zehn bis elf Stunden pro Woche. Verdienst du mehr pro Stunde, sinkt die erlaubte Stundenanzahl entsprechend – bei 20 Euro pro Stunde wären es noch rund 30 Stunden im Monat.

Gehalts-Tipp

Wir unterstützen Arbeitnehmer und Selbstständige dabei, ihre Finanzen besser zu verstehen und mehr aus ihrem finanziellen Potential zu schöpfen. Alle Inhalte und Rechner auf Gehalts-Tipp werden regelmäßig auf Basis der aktuellsten Gesetzgebung und offizieller Daten geprüft. Unser Ziel ist maximale Transparenz und mathematische Präzision ohne unnötigen Fachjargon

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