Kündigung 2026: Was mit deinem Geld passiert
Nach der Kündigung drohen 12 Wochen ohne Geld, weniger ALG I und eine Steuerfalle bei der Abfindung. Was du wissen musst, bevor du unterschreibst.
Wer selbst kündigt, riskiert eine 12-wöchige Sperrzeit ohne Arbeitslosengeld I. Das ALG I beträgt 60 Prozent des letzten Nettogehalts. Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig, lässt sich aber über die Fünftelregelung abmildern. Den richtigen Zeitpunkt für die Kündigung zu wählen, kann dir mehrere hundert Euro sparen.
Inhaltsverzeichnis 15 Abschnitte
- Was passiert mit deinem Gehalt nach der Kündigung?
- Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB
- ALG I: Wer bekommt wie viel und wie lange?
- Wie hoch ist dein ALG I konkret?
- Wie lange bekommst du ALG I?
- Die Sperrzeit: Wann sie droht und wie du sie vermeidest
- Abfindung: Was bleibt nach Steuern übrig?
- Finanziell überbrücken: Was du vor der Kündigung regeln solltest
- Krankenversicherung: Die unterschätzte Kostenfalle
- Rente, Riester, betriebliche Altersvorsorge: Was passiert mit deiner Vorsorge?
- Der optimale Zeitpunkt für die Kündigung
- Jahreszeit und Steuerprogression
- Sonderzahlungen mitnehmen
- Urlaubsanspruch vollständig ausschöpfen
- Fazit: Plane deinen Jobwechsel mit echten Zahlen
Was passiert mit deinem Gehalt nach der Kündigung?
Dein letztes Gehalt bekommst du anteilig für die Tage, die du noch gearbeitet hast. Endet das Arbeitsverhältnis zum 15. eines Monats, erhältst du die Hälfte deines üblichen Monatsbruttos. Was viele vergessen: Urlaubsabgeltung und offene Überstundenvergütung müssen ebenfalls im letzten Monat abgerechnet werden. Fordere das aktiv ein, denn nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses hast du auf beides einen rechtlichen Anspruch.
Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB
Wie lange dein Arbeitsverhältnis noch läuft, hängt direkt von deiner Betriebszugehörigkeit ab. Als Arbeitnehmer gilt für dich grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, unabhängig davon, wie lange du bereits im Unternehmen bist. Dein Arbeitgeber hingegen muss längere Fristen einhalten, je länger du dabei bist – geregelt in § 622 BGB (Stand: April 2026):
Als Arbeitnehmer hast du selbst immer nur die Grundfrist von vier Wochen. Das klingt nach einem Vorteil, hat aber einen Haken: Je kürzer deine Restlaufzeit, desto weniger Zeit hast du, das neue Angebot sauber zu verhandeln. Wenn du gerade einen Jobwechsel planst, lohnt sich ein Blick auf unseren Artikel zu wie viel mehr Gehalt beim Jobwechsel realistisch ist.
ALG I: Wer bekommt wie viel und wie lange?
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung, kein Almosen. Du hast in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, deshalb hast du im Ernstfall Anspruch darauf. Damit der Anspruch entsteht, musst du in den zwei Jahren vor der Meldung mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Das nennt sich Anwartschaftszeit.
Wie hoch ist dein ALG I konkret?
Laut den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit beträgt das ALG I 60 Prozent deines pauschalierten Nettolohns aus den letzten zwölf Monaten. Wenn du mindestens ein Kind hast, erhöht sich der Satz auf 67 Prozent (Stand: April 2026). Aus deinem Bruttolohn zieht die Bundesagentur pauschal Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben und Solidaritätszuschlag ab und nennt das Ergebnis das Leistungsentgelt. Dein ALG I ist dann 60 oder 67 Prozent davon. Das tatsächliche Leistungsentgelt liegt fast immer etwas unter deinem echten Netto, weil mit Pauschalwerten gerechnet wird.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung liegt 2026 bei 8.450 Euro im Monat, was bedeutet, dass Spitzenverdiener bei der Berechnung gedeckelt werden. Das maximale monatliche ALG I liegt damit bei rund 2.390 Euro (West) beziehungsweise 2.320 Euro (Ost) im Monat (Stand: April 2026). Wer deutlich mehr verdient, sollte nicht damit rechnen, das gewohnte Einkommensniveau durch ALG I abzudecken.
Erfahrungsgemäß unterschätzen vor allem Besserverdiener zwischen 5.000 und 8.000 Euro Brutto massiv, wie weit das ALG I unter ihrem gewohnten Netto liegt. Die Differenz kann schnell 1.500 Euro oder mehr im Monat betragen.
Wie lange bekommst du ALG I?
Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie lange du in den vergangenen fünf Jahren versicherungspflichtig beschäftigt warst, und von deinem Alter. Für Personen unter 50 Jahren gilt: maximal zwölf Monate ALG I, wenn du mindestens 24 Monate versichert warst. Ab 50 Jahren verlängert sich die Bezugsdauer schrittweise bis auf maximal 24 Monate für über 58-Jährige mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit (Stand: April 2026).
Die Sperrzeit: Wann sie droht und wie du sie vermeidest
Wer selbst kündigt, löst in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen aus. Das bedeutet: Du bekommst in diesem Zeitraum kein ALG I. Außerdem verkürzt sich deine gesamte Bezugsdauer um ein Viertel. Aus zwölf Monaten werden also neun. Das ist der finanzielle Preis der Eigenkündigung.
Ein Aspekt, der häufig übersehen wird: Viele Arbeitnehmer nehmen die Sperrzeit als unvermeidlich hin, obwohl es Ausnahmen gibt. Einen wichtigen Grund, der die Sperrzeit entfallen lässt, kannst du nachweisen, wenn:
- dein Arbeitgeber dir gegenüber schwerwiegend vertragswidrig gehandelt hat (z.B. Mobbing, Lohnverzug, Versetzung ohne sachlichen Grund),
- eine betriebsbedingte Kündigung konkret und nachweislich gedroht hat,
- du aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten konntest,
- oder du aus einem anderen Bundesland zurückgezogen bist, um mit deinem Partner zusammenzuleben.
Eine elegantere Alternative zur Eigenkündigung ist der Aufhebungsvertrag in Kombination mit einer Abfindung. Die Sperrzeit entfällt dann zwar nicht automatisch, aber wenn dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohnehin betriebsbedingt beenden wollte und du das nachweisen kannst, behandelt die Bundesagentur für Arbeit den Aufhebungsvertrag oft wie eine arbeitgeberseitige Kündigung. Lass das aber vorab durch eine Rechtsberatung prüfen.
Ein Insider-Tipp, den viele unterschätzen: Wenn dein Arbeitsverhältnis innerhalb von zwölf Wochen ohnehin geendet hätte, etwa weil ein befristeter Vertrag ausgelaufen wäre, verkürzt die Bundesagentur für Arbeit die Sperrzeit entsprechend. Das gilt auch, wenn dein neuer Arbeitgeber nur einen bestimmten Starttermin akzeptiert und du deshalb früher kündigen musstest.
Abfindung: Was bleibt nach Steuern übrig?
Eine Abfindung ist kein steuerfreies Geschenk – sie wird als Einkommen voll versteuert. Die gute Nachricht: Das Steuerrecht kennt die sogenannte Fünftelregelung (ein Verfahren, das die Steuerlast bei hohen Einmalzahlungen senkt), geregelt in § 34 EStG. Das Prinzip: Ein Fünftel der Abfindung wird zum normalen Jahreseinkommen hinzugerechnet, die Steuerdifferenz ermittelt und das Ergebnis mit fünf multipliziert. Wer sonst 45.000 Euro im Jahr verdient und eine Abfindung von 30.000 Euro bekommt, zahlt darauf erheblich weniger Steuern als auf normales Einkommen in dieser Höhe.
Wichtige Änderung ab 2025: Wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilt, wendet dein Arbeitgeber die Fünftelregelung seit 2025 nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug an. Du bekommst also zunächst weniger Netto ausgezahlt, weil volle Lohnsteuer einbehalten wird. Die Erstattung holst du dir über die Einkommensteuererklärung zurück. Das bedeutet in der Praxis: Du wartest oft mehrere Monate auf das Geld (Stand: April 2026). Plane diese Lücke ein und lege dir ein Polster an.
Noch ein Faktor, den viele übersehen: Erhältst du eine Abfindung und wird dabei die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, ruht dein ALG-I-Anspruch nach § 158 SGB III. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet dann 60 Prozent der Abfindung gegen das entgangene Arbeitsentgelt. Erst wenn dieser Betrag aufgebraucht ist, beginnt die ALG-I-Zahlung. Das kann den Beginn deiner Zahlung um mehrere Monate verschieben. Wer eine Abfindung aushandelt, sollte daher sicherstellen, dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten oder rechnerisch abgegolten wird.
Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du berechnen, wie sich die Abfindung auf dein Jahreseinkommen und deine Steuerlast auswirkt.
Finanziell überbrücken: Was du vor der Kündigung regeln solltest
Die häufigste Frage nach einer Kündigung lautet: Wie lange reicht mein Erspartes? Für eine gute Antwort brauchst du zwei Zahlen: deine monatlichen Fixkosten und dein voraussichtliches ALG I. Die Differenz ist dein monatlicher Fehlbetrag, den du überbrücken musst. Finanzexperten empfehlen ein Notgroschen-Polster von drei bis sechs Nettomonatsgehältern. Wer das nicht hat, sollte vor der Kündigung aktiv sparen.
Krankenversicherung: Die unterschätzte Kostenfalle
Was in den meisten Jobwechsel-Ratgebern komplett fehlt, ist die Krankenversicherung während der Übergangszeit. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schützt dich nach dem Ende einer Beschäftigung für genau einen Monat über den sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch, also ohne zusätzliche Beiträge. Dauert die Lücke länger als einen Monat, musst du dich freiwillig versichern, und das rückwirkend. Der Mindestbeitrag bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft liegt aktuell bei rund 221 Euro im Monat und entfällt erst, wenn du dich als arbeitslos meldest und die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge übernimmt.
Melde dich deshalb spätestens am ersten Tag nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitslos, auch wenn du bereits eine neue Stelle in Aussicht hast. Die Meldung sichert deine Krankenversicherung und unterbricht keine laufende Sperrzeit. Hast du einen Partner mit GKV und kein eigenes Einkommen über 505 Euro im Monat (Stand: April 2026), kannst du dich auch beitragsfrei über ihn familienversichern lassen.
Rente, Riester, betriebliche Altersvorsorge: Was passiert mit deiner Vorsorge?
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist bei einem Jobwechsel oft das größte Fragezeichen. Eingezahlte Beiträge verfallen nicht automatisch, aber ob und wie viel du mitnehmen oder auszahlen lassen kannst, hängt von der Wartezeit und dem Modell ab. In der Regel sind Ansprüche nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar. Riester-Verträge laufen unabhängig vom Arbeitgeber weiter, du kannst die Beiträge während der Übergangszeit reduzieren oder aussetzen.
Wer sich näher mit dem Thema beschäftigt, stellt fest, dass auch die Übergangszeit steuerlich optimiert werden kann. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Steuerklassen richtig wählen und Steuern optimieren.
Der optimale Zeitpunkt für die Kündigung
Wann du kündigst, hat konkrete finanzielle Konsequenzen. Drei Faktoren sind besonders relevant:
Jahreszeit und Steuerprogression
Wer in der zweiten Jahreshälfte, also ab Juli, den Job wechselt, hat oft weniger Steuern auf das neue Gehalt zu zahlen. Der Grund: Du hast in der ersten Jahreshälfte weniger verdient, dein Gesamtjahreseinkommen ist dadurch niedriger und du rutschst in der Progression nach unten. Das gilt besonders, wenn du gleichzeitig eine Abfindung erhältst. Hier lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater, der konkrete Zahlen auf den Tisch legen kann.
Sonderzahlungen mitnehmen
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind Bonuszahlungen, die oft an Halbjahres- oder Jahresterminen hängen. Kündigst du einen Monat zu früh, verlierst du möglicherweise einen kompletten Sonderzahlungsanspruch. Prüfe deinen Arbeitsvertrag und Tarifvertrag genau: Manche Klauseln sehen eine Rückzahlungspflicht vor, wenn du innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Auszahlung kündigst.
Urlaubsanspruch vollständig ausschöpfen
Nicht genommener Urlaub wird am Ende des Arbeitsverhältnisses in Geld umgewandelt, das nennt sich Urlaubsabgeltung. Das klingt gut, aber der abgegoltene Urlaub ist voll steuerpflichtig und erhöht damit dein Jahreseinkommen. Nimmst du den Urlaub stattdessen in natura, entstehen dir keine Steuernachteile. Wenn möglich, nimm offene Urlaubstage vor dem letzten Arbeitstag.
Plane deinen Jobwechsel am besten mit echten Zahlen. Unser Jobwechsel-Rechner zeigt dir, wie sich Gehaltssteigerung, Steuer und ALG-I-Risiko auf deine finanzielle Situation auswirken.
Fazit: Plane deinen Jobwechsel mit echten Zahlen
Kündigung und Finanzen gehören untrennbar zusammen. Wer den optimalen Zeitpunkt wählt, Sonderzahlungen mitnimmt, die Sperrzeit durch einen wichtigen Grund oder einen sauber verhandelten Aufhebungsvertrag vermeidet und die Abfindung steuerlich klug handhabt, kann am Ende deutlich besser dastehen als jemand, der einfach den nächsten Montag nimmt. Nutze jetzt unseren Jobwechsel-Rechner, um deinen konkreten Fall durchzuspielen und zu sehen, was dir ein neuer Job wirklich bringt.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosengeld – Anspruch, Höhe und Dauer
- Bundesministerium der Finanzen: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025/2026
- § 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
- § 158 SGB III: Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigungen
- § 34 EStG: Außerordentliche Einkünfte (Fünftelregelung)
Passende Rechner
Berechne, was dir ein Jobwechsel finanziell bringt – mit ALG-I-Risiko, Steuereffekten und Gehaltssprung.
Zum Rechner → Brutto-Netto-RechnerBerechne dein monatliches Nettoeinkommen 2026 – mit allen Steuerklassen und Sozialabgaben.
Zum Rechner → Stundenlohn-/Jahresgehalt-RechnerRechne Stundenlohn in Monats- oder Jahresgehalt um – nützlich für Gehaltsvergleiche und Übergangszeiten.
Zum Rechner →Häufige Fragen
Wie lange dauert die Sperrzeit bei Eigenkündigung?
Die Sperrzeit beträgt bei Eigenkündigung in der Regel 12 Wochen. In dieser Zeit bekommst du kein ALG I. Zusätzlich verkürzt sich deine gesamte Bezugsdauer um ein Viertel. Die Sperrzeit entfällt, wenn du einen wichtigen Grund für die Kündigung nachweisen kannst, zum Beispiel Mobbing, konkrete Entlassungsgefahr oder gesundheitliche Gründe.
Bekomme ich ALG I, wenn ich selbst kündige?
Ja, aber erst nach der 12-wöchigen Sperrzeit. Du hast Anspruch auf ALG I, sofern du die Anwartschaftszeit erfüllst, also in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Die Eigenkündigung macht deinen Anspruch nicht hinfällig, sie verschiebt ihn nur.
Wie viel ALG I bekomme ich konkret?
Das ALG I beträgt 60 Prozent deines pauschalierten Nettolohns der letzten zwölf Monate, mit Kindern 67 Prozent. Die Berechnung basiert auf einem pauschalierten Nettoentgelt, das die Bundesagentur für Arbeit aus deinem Bruttolohn ableitet. Das Ergebnis liegt oft etwas unter deinem tatsächlichen Netto. Das Maximum liegt 2026 bei rund 2.390 Euro im Monat (West).
Kann ich die Sperrzeit umgehen?
Vollständig umgehen kannst du sie nur durch einen wichtigen Grund. Einen indirekten Weg bietet der Aufhebungsvertrag: Wenn dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohnehin betriebsbedingt beendet hätte und du das glaubhaft machen kannst, kann die Bundesagentur für Arbeit die Sperrzeit aufheben. Das ist aber kein Automatismus und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine Rechtsberatung lohnt sich hier fast immer.
Wie wird die Abfindung versteuert?
Die Abfindung ist voll steuerpflichtig. Über die Fünftelregelung nach § 34 EStG lässt sich die Steuerlast aber deutlich senken. Seit 2025 musst du die Fünftelregelung selbst über die Einkommensteuererklärung geltend machen, da dein Arbeitgeber beim Auszahlungszeitpunkt zunächst volle Lohnsteuer einbehält. Die Erstattung kommt nach der Steuererklärung.
Was ist der beste Zeitpunkt für die Kündigung?
Aus steuerlicher Sicht ist ein Jobwechsel in der zweiten Jahreshälfte oft vorteilhafter, weil dein Gesamtjahreseinkommen niedriger ist. Außerdem solltest du auf Sonderzahlungen und offene Urlaubsansprüche achten und den Arbeitsbeginn beim neuen Arbeitgeber so wählen, dass keine Versicherungslücke entsteht.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Kündigung?
Nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses bist du über den nachgehenden Leistungsanspruch noch einen Monat kostenfrei in der GKV abgesichert. Danach musst du dich freiwillig versichern oder dich arbeitslos melden, woraufhin die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge übernimmt. Wer einen gesetzlich versicherten Partner hat und weniger als 505 Euro im Monat verdient, kann sich beitragsfrei familienversichern lassen.
Wie wirkt sich die Abfindung auf mein ALG I aus?
Wenn dein Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist nicht einhält und du eine Abfindung bekommst, ruht dein ALG-I-Anspruch nach § 158 SGB III. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet 60 Prozent der Abfindung gegen das entgangene Arbeitsentgelt. Der ALG-I-Beginn kann sich dadurch um mehrere Monate verschieben. Wer auf eine kurze Ruhenszeit achtet, sollte darauf bestehen, dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird.